19. April 2024

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Arbeitsgericht untersagt Streik bei Vivantes-Kliniken

Für mehr Lohn und mehr Personal - in Berlin wollen Pflegekräfte und andere Beschäftigte an den Krankenhäusern streiken. Das hat das Berliner Arbeitsgericht nun vorläufig gestoppt.

Das Berliner Arbeitsgericht hat den am Montagmorgen begonnenen Streik von Vivantes-Mitarbeitern vorläufig untersagt. Die Entscheidung gelte zunächst bis zur mündlichen Verhandlung Dienstagmittag, sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

«Für Vivantes bedeutet die Entscheidung, dass wir ab sofort mit unseren Kliniken für die Berlinerinnen und Berliner wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen», teilte Dorothea Schmidt, Geschäftsführerin Personalmanagement bei Vivantes, mit.

Unterdessen kamen am Vormittag laut Verdi rund 800 bis 1000 Krankenhausbeschäftigte zu einer Kundgebung vor der Vivantes-Zentrale in Reinickendorf zusammen.

Die Gewerkschaft Verdi hatte zu einem Streik in den landeseigenen Krankenhäusern Vivantes und Charité aufgerufen. In Krankenhausbetrieben könne ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patienten in Notfällen gesichert sei; dies sei bislang nicht gewährleistet, begründet das Gericht seine Entscheidung. Verdi und die Krankenhäuser verhandeln bereits seit Tagen über Notdienstvereinbarungen.

Laut Gewerkschaftssekretär Tim Graumann soll es diesen Montag erneut Gespräche mit Vivantes und voraussichtlich am Dienstag mit der Charité geben. Die Charité plane bislang keine rechtlichen Schritte gegen den Streik, sagte ein Sprecher.