29. März 2024

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Bahn geht juristisch gegen Lokführerstreik vor

Ist der Streik der GDL bei der Bahn verhältnismäßig? Diese Frage beschäftigt nun die Justiz. Der Konzern will ein vorzeitiges Ende des Arbeitskampfs mit einer einstweiligen Verfügung erreichen.

Das Arbeitsgericht in Frankfurt muss sich mit der Frage auseinandersetzen, ob der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn rechtens ist. Noch am Donnerstagabend solle es eine Entscheidung geben, teilte das Gericht mit.

Die Deutsche Bahn hatte am Vormittag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft eingereicht. Die Verhandlung darüber sollte um 18.00 Uhr beginnen, hieß es.

«Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall», sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler laut einer Mitteilung.

Die GDL äußerte sich am Vormittag zunächst nicht zu den juristischen Schritten der Bahn. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten am frühen Morgen mit Arbeitskämpfen im Personenverkehr begonnen, die fünf Tage dauern sollen. Bereits seit Mittwochnachmittag sind auch die Beschäftigten im Güterverkehr dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.

GDL lehnt neues Angebot der Bahn ab

Die Gewerkschaft fordert unter anderem 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Die erste Tarifstufe soll dabei noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Bahn hatte am Mittwochnachmittag ein neues Angebot vorgelegt und versucht, den Arbeitskampf noch abzuwenden. Sie bietet eine von der GDL geforderte Corona-Prämie bis zu 600 Euro sowie eine Laufzeit von 36 Monaten. Bislang hatte sie 40 Monate angestrebt.

GDL-Chef Claus Weselsky wies das Angebot zurück. «Wir sind bereit zu verhandeln, aber Bedingungen sollte niemand stellen», sagte er am Rande einer Kundgebung am Leipziger Hauptbahnhof. Nach Weselskys Darstellung verlangt die Bahn, den Geltungsbereich auf den alten Tarifvertrag zu beschränken. Neue Mitglieder aus anderen Konzernbereichen seien damit von künftigen Tarifregelungen ausgeschlossen.

Aus seiner Sicht droht damit eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse. «Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL», sagte Weselsky.

Mit diesen Vorwürfen bezieht sich der Gewerkschaftschef auf das Tarifeinheitsgesetz. Bei der Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. «Ein Betrieb – ein Tarifvertrag» wird dieser Grundsatz genannt. In einem Großteil der rund 300 Bahnbetriebe ist das aus Sicht der Bahn die EVG.

Die GDL sieht sich deshalb gezwungen, aufgrund des Gesetzes ihren Einfluss auch auf andere Konzerntöchter auszuweiten – und will etwa auch für die Beschäftigten in der Infrastruktur verhandeln.

Aus Sicht der Bahn geht es bei dem Streik deshalb nicht nur um tarifliche Fragen wie Geld oder Laufzeit: «Auch nach den jüngsten Äußerungen der GDL geht es bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden», erklärte der Konzern.

Streik wird nun rechtlich überprüft

Personalvorstand Seiler sagte: «Wir haben jetzt das dritte verbesserte Angebot vorgelegt – ohne dass die GDL ernsthaft mit uns in Verhandlungen eingetreten wäre.» Auch den Vorschlag, mit Hilfe eines Schlichters oder Moderators nach einer Lösung zu suchen, habe die Gewerkschaft abgelehnt. Im Interesse der Kunden und Mitarbeitenden habe der Konzern handeln müssen und werde die Streiks rechtlich überprüfen lassen.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an den November 2014, als die GDL in zwei Instanzen der Arbeitsgerichte in Frankfurt siegte und die Gewerkschaft dann überraschend den Streik abbrach. Die Bahn hatte vor sieben Jahren vergeblich argumentiert, dass der Streik unverhältnismäßig hohen Schaden angerichtet habe.