28. März 2024

Börsenprofi

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EU will Preis für russische Dieselexporte begrenzen

Moskau macht mit dem Export von Erdölprodukten monatlich Milliardengeschäfte. Dass dieses Geld für den Krieg gegen die Ukraine genutzt werden kann, ist der EU ein Dorn im Auge. Nun soll es neue Sanktionen geben.

Die EU will Russland gemeinsam mit internationalen Partnern dazu zwingen, Erdölprodukte wie Diesel künftig unter Marktpreis an Abnehmer in anderen Staaten zu verkaufen. Eine am Freitagabend von Regierungsvertretern erzielte Absprache sieht eine Preisobergrenze von vorerst 100 US-Dollar pro Barrel (159 Liter) vor, wie eine Sprecherin der aktuellen schwedischen EU-Ratspräsidentschaft der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel bestätigte. Umgerechnet sind das derzeit rund 91 Euro. Zum Vergleich: An internationalen Börsen wurde ein Barrel Diesel zur Lieferung nach Europa zuletzt zu Preisen von umgerechnet etwa 100 bis 120 Euro gehandelt.

Für weniger hochwertige Erdölprodukte wie Heizöl soll eine Preisobergrenze von zunächst 45 Dollar (41 Euro) pro Barrel gelten. Sie werden nach Angaben von Diplomaten in der EU derzeit ebenfalls für einen höheren Preis gehandelt.

Russland soll nicht mehr von Preisanstiegen profitieren

Ziel des Preisdeckels ist es, neue Preissprünge an den internationalen Märkten zu verhindern und damit auch Drittländer zu entlasten. Zudem soll dafür gesorgt werden, dass Russland nicht mehr von Preisanstiegen für Ölprodukte profitiert und damit seine Kriegskasse füllen kann. Schon die bereits im vergangenen Dezember eingeführte Preisobergrenze für russische Rohöllieferungen in Drittstaaten kostet Russland nach Schätzungen der EU-Kommission rund 160 Millionen Euro pro Tag.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte am Freitagabend mit, gemeinsam mit der Gruppe der führenden westlichen Industrienationen (G7) werde man Russlands Einnahmen reduzieren und die Stabilität der internationalen Energiemärkte garantieren.

Um die Preisobergrenze durchzusetzen, soll geregelt werden, dass für den Export russischer Ölerzeugnisse wichtige Dienstleistungen künftig nur noch dann ungestraft erbracht werden dürfen, wenn der Preis des exportierten Öls die Preisobergrenze nicht überschreitet. Westliche Reedereien könnten mit ihren Schiffen damit weiterhin russische Ölprodukte in Drittstaaten wie Indien transportieren. Auch soll die Regelung für andere wichtige Dienstleistungen wie Versicherungen, technische Hilfe sowie Finanzierungs- und Vermittlungsdienste gelten.

Die Preisobergrenze soll das bereits im vergangenen Juni von der EU beschlossene Öl-Embargo gegen Russland ergänzen. Dieses sieht unter anderem vor, den Erwerb, die Einfuhr oder die Weiterleitung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen aus Russland in die EU zu verbieten. Die Beschränkungen gelten bereits ab dem 5. Dezember für Rohöl und ab Sonntag für Erdölerzeugnisse wie Diesel. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Ungarn.

Unterschiedliche Vorstellungen bei der Obergrenze

Schwierig gestalteten sich in den vergangenen Tagen nach Angaben von Diplomaten die Verhandlungen über die konkreten Preisobergrenzen. Polen und die baltischen Staaten forderten demnach möglichst niedrige Beträge, um die Einnahmen Russlands so niedrig wie möglichst zu halten. Andere Staaten befürchteten hingegen, dass Russland dann Lieferungen stoppen könnte, was eine Verknappung des Angebots und einen Anstieg der Weltmarktpreise zur Folge haben könnte.

Als ein Zugeständnis an Länder wie Polen wurde laut Diplomaten nun vereinbart, die Regeln für die kontinuierliche Überprüfung der Preisobergrenzen so zu ändern, dass eher Anpassungen nach unten möglich sind.