18. April 2024

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EuGH urteilt: Gilt Bereitschaftszeit als Arbeitszeit?

Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? In Luxemburg entscheidet der Europäische Gerichtshof in dieser Frage. Für Berufsfeuerwehren in Deutschland könnte das Urteil Folgen haben.

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft erhofft sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechtssicherheit in der Frage, ob Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt.

Heute verkünden die Luxemburger Richter ihr Urteil. «Wir erwarten uns, dass zukünftig mit diesem Spruch Rechtssicherheit und Verbindlichkeit geschaffen wird», sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Siegfried Maier, der Deutschen Presse-Agentur. (Rechtssache C-580/19)

Konkret geht es um einen Feuerwehrmann aus Offenbach, der seine Bereitschaft zwar außerhalb der Dienststelle verbringen darf, jedoch die Vorgabe hat, binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug die Stadtgrenze zu erreichen. Derzeit gebe es in Deutschland 110 Berufsfeuerwehren mit unterschiedlichen Schichtmodellen, sagte Maier. Bei manchen Feuerwehren zählten Bereitschaftsdienste zur Arbeitszeit, bei anderen nicht. Das Urteil könne die Feuerwehren in Deutschland «ein kleines Stück» verändern.

Ein Gutachten von Generalanwalt Giovanni Pitruzzella tendierte bereits dazu, dass in diesem konkreten Fall die Bereitschaftszeit durchaus als Arbeitszeit gewertet werden könnte. Häufig folgen die EU-Richter ihren Gutachtern. Eine konkrete Entscheidung für diesen Fall müsse jedoch das zuständige Gericht in Deutschland treffen, so der Generalanwalt. Dabei müsse aber auch betrachtet werden, wie oft es in Bereitschaftsdiensten zu Einsätzen komme. Im vorliegenden Fall war die Zahl der Einsätze während Bereitschaftsdiensten mit 6,67 pro Jahr überschaubar.

Bereits 2018 hatte der EuGH grundsätzlich bejaht, dass Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, als Arbeitszeit zählen. Damals ging es um einen Fall aus Belgien, in dem der Feuerwehrmann in acht Minuten auf der Wache sein musste.