25. April 2024

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Folgekosten des DDR-Bergbaus nicht nur Landessache?

Die Hoffnung Thüringens, die Zahlungen für alte Kali-Gruben einstellen oder zumindest einschränken zu können, hat sich nicht erfüllt. Nun wird auf weitere rechtliche Schritte geblickt.

Thüringens Landesregierung prüft nach Angaben von Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) nach dem Kali-Urteil weitere rechtliche Schritte.

Zunächst werde aber die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts abgewartet, sagte Siegesmund in Erfurt. Sie reagierte auf ein verlorenes Verfahren des Landes um jährliche Zahlungen in Millionenhöhe an den Kali-Konzern K+S (Kassel).

Nach dem Urteil von Freitagabend muss das Land die hohen Kosten für Sicherungsarbeiten in zwei stillgelegten Kali-Gruben im Wartburgkreis weiterhin tragen. Per Vertrag von 1999 ist K+S davon freigestellt. «Die ökologischen Folgekosten des DDR-Bergbaus können nicht nur Sache des Landes alleine sein», äußerte Siegesmund.

Sie bedauere, dass das Oberverwaltungsgericht Mängel des Freistellungsvertrags nicht zum Anlass genommen habe, «den Vertrag als nichtig anzusehen oder zumindest die finanzielle Belastung des Landes aus diesem Vertrag zu reduzieren».

Klage erhoben

Wegen der hohen Belastungen für den Landeshaushalt hat Thüringen auch Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Rechtsnachfolgerin der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhoben. Zusammen mit Sachsen hat sich Thüringen zudem an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Erreicht werden soll, dass sich der Bund an den Kosten für die ökologischen Altlasten beteiligt. Das forderte auch der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Denny Möller. «Es kann nicht sein, dass Thüringen unbegrenzt für Schäden zahlt, die von bundesweiter Tragweite sind», erklärte Möller.

Die Arbeiten in einigen Hundert Metern Tiefe sind nötig, um einen Einsturz der riesigen Hohlräume auf Dauer zu verhindern – die Gruben müssten sicher verwahrt werden, so das Oberverwaltungsgericht. «Der Freistellungsvertrag ist wirksam», hatte der Vorsitzende Richter Klaus Hinkel bei der Urteilsverkündung betont.