19. April 2024

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Gastgewerbe: Insolvenzantragspflicht länger aussetzen

Hotels und Gaststätte leiden weiter unter dem anhaltenden Corona-Lockdown. Nun setzt sich der Interessenverband Dehoga für weitere Maßnahmen ein.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für bestimmte Unternehmen gefordert.

Die Ausnahmeregelung solle zumindest für die Unternehmen, die bisher keine staatliche Hilfe erhalten haben, bis zum 30. September verlängert werden, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Nachrichtenportal «T-Online»: «Wir erbringen ein Sonderopfer für die Gesellschaft. Und das muss auch angemessen entschädigt werden.»

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Die eigentlich nur bis Ende Januar gültige Regelung war im Februar für manche Unternehmen bis zum 30. April verlängert worden.

Hotels und Gastrobetriebe sind von den Einschränkungen besonders hart getroffen. Seit November dürfen sie keine Touristen mehr beherbergen und Essen nur noch für den Außer-Haus-Verzehr verkaufen.