19. April 2024

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Hohe Kosten im Kampf gegen Arbeitslosigkeit befürchtet

Die Corona-Krise ist teuer - auch für den Staat. Und sie wird es bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit muss tiefer in die Tasche greifen, um Kurzarbeit zu finanzieren.

Wegen der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie befürchten Wissenschaftler des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine massive Steigerung der Kosten für Arbeitslosigkeit und deren Bekämpfung.

Die Kurzarbeit werde durch die Verbreitung der Omikron-Variante des Virus steigen, sagte IAB-Volkswirt Enzo Weber. Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit, der Ausgaben in Höhe von 38 Milliarden Euro nach 58 Milliarden Euro im laufenden Jahr vorsieht, werde nicht ausreichen und müsse vermutlich erneut vom Bund bezuschusst werden.

Kurzarbeit schlägt aufs Konto

Zwar dürften die Kosten für das Arbeitslosengeld sogar sinken und auch die Beitragseinnahmen leicht steigen. Es entstünden aber erhöhte Kosten für Kurzarbeit. Und auch Bund und Kommunen müssten, etwa für Langzeitarbeitslose und weitere Folgen der Pandemie, tiefer in die Tasche greifen. Weber plädierte in einem am Dienstag gemeinsam mit seinen Kollegen Hermann Gartner und Christian Hutter veröffentlichten IAB-Bericht für eine Anhebung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung um einige Zehntelprozentpunkte. «Die Bundesagentur braucht eine ausreichende Finanzreserve, um in Rezessionen nicht sofort auf die Liquiditätshilfen des Bundes zurückgreifen zu müssen», argumentieren die Wissenschaftler. 

Es sei davon auszugehen, dass der Arbeitsmarkt auch unter Einfluss der Omikron-Variante nicht noch einmal einbrechen werde. In der Folge der Corona-Wellen sei inzwischen ein Lerneffekt eingetreten, die Auswirkungen würden bestmöglich abgefedert und auf diejenigen Branchen begrenzt, in denen Einschnitte unvermeidlich sind. 

Deutliche Kostensteigerung

Der Studie des IAB zufolge waren die Kosten der Arbeitslosigkeit zuletzt in der Corona-Pandemie wieder deutlich gestiegen, nachdem sie davor allmählich zurückgegangen waren. Wurden 2019 noch 51,3 Milliarden Euro ausgegeben, stieg die Summe im ersten Pandemiejahr 2020 auf 62,8 Milliarden Euro – 1,88 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Jahr 2004 hatte Deutschland allerdings noch 4,2 Prozent seiner Wirtschaftsleistung für die Bezahlung von Arbeitslosigkeit aufwenden müssen.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte ihre bisherigen Aufwendungen für die Corona-Krise im vergangenen und dem zu Ende gehenden Jahr auf rund 52 Milliarden Euro beziffert. In den Jahren 2020 und 2021 seien 24 Milliarden Euro an Kurzarbeitergeld, 18 Milliarden Euro für Sozialleistungen aus der Kurzarbeit und 10 Milliarden für pandemiebedingtes Arbeitslosengeld ausgegeben worden. 

So werden die Kosten verteilt

Dem IAB zufolge liegen die Kosten für Arbeitslosigkeit aber weit höher. Die allein für 2020 errechneten 62,8 Milliarden kommen zusammen, wenn man die Ausgaben von Bund und Kommunen etwa für Hartz-IV-Bezüge, Wohngeld und entgangene Einnahmen hinzuzählt. Die Bundesagentur für Arbeit stemmt demnach insgesamt nur etwa 30 Prozent der Kosten der Arbeitslosigkeit. Der Rest verteilt sich auf den Bund (28 Prozent), Rentenversicherung (14 Prozent), Kommunen (11 Prozent), Krankenversicherung (8 Prozent) und Länder (7 Prozent) sowie auf die Pflegeversicherung (2 Prozent).