18. April 2024

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Land muss Kredit an MV-Weften-Eigner nicht auszahlen

Die Schweriner Landesregierung muss einen vereinbarten 78-Mio-Euro-Kredit zunächst nicht an die Mutter der insolventen MV Werften auszahlen. Das muss allerdings noch nicht das Ende der Geschichte sein.

Etappensieg für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Es muss einen 78 Millionen Euro schweren Kredit an den Mutterkonzern der insolventen MV Werften, Genting Hongkong, vorerst nicht auszahlen.

Das Landgericht Schwerin wies am Montag einen Eilantrag von Genting ab. Der Konzern habe nicht hinreichend darlegen können, dass er ohne die Auszahlung der 78 Millionen Euro in einer existenziellen Notlage sei, sagte die Richterin. Um eine Einstweilige Verfügung vor der Entscheidung in der Hauptsache zu erlangen, müsse eine solche existenzielle Notlage aber vorliegen.

Ob Genting gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, blieb zunächst offen. Ein anwaltlicher Vertreter des Konzerns im Gericht wollte sich unmittelbar nach der Verhandlung nicht dazu äußern.

Bei einem Gerichtstermin am Dienstag vergangener Woche hatte sich Genting auf das Vorliegen eines gültigen Kreditvertrags aus dem Juni 2021 berufen und auf Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt bestanden. Genting könnte nun in Berufung gehen, was den Streit vor das Oberlandesgericht in Rostock bringen würde. Außerdem ist denkbar, dass der Konzern einen sogenannten Hauptsacheantrag stellt, um an das Geld zu gelangen.

Das Land hatte Genting Hongkong den Kredit gewährt, um eine für 2024/2025 prognostizierte Liquiditätslücke bei dem Konzern perspektivisch zu schließen. Genting meldete die Auszahlungsnotwendigkeit im Dezember 2021 an, weil bereits eine Liquiditätslücke klaffe. Der Tourismuskonzern Genting ist infolge der anhaltenden Corona-Pandemie mit seinem Kreuzfahrtgeschäft in Schwierigkeiten geraten. In Mecklenburg-Vorpommern ließ der Konzern Kreuzfahrtschiffe für den eigenen Bedarf bauen.

«Fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt»

Das Land verweigerte die Auszahlung des Kredits im Dezember unter anderem mit der Begründung, dass die Zukunft der MV Werften nicht gesichert sei. Am vergangenen Montag meldete Genting dann Insolvenz für die MV Werften mit ihren rund 2000 Beschäftigten an. Der Handel der Genting-Aktie wurde am 7. Januar für fast eine Woche an der Hongkonger Börse ausgesetzt und stürzte bei Wiederaufnahme steil ab. Ende der Woche erholte sich der Kurs leicht.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Heiko Geue (beide SPD) begrüßten die Entscheidung des Landgerichts. «Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt», erklärten beide in einer gemeinsamen Mitteilung. Zugleich betonten sie: «Es ging dem Land nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens war jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant. Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall.» Inzwischen hat Land auch den Darlehensvertrag gekündigt.

Im Landtag blieben die Reaktionen zurückhaltend. Die Fraktionsvorsitzende der mitregierenden Linken, Jeannine Rösler, appellierte an die Konzernführung, es bei dem Urteil zu belassen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. «Die Fertigstellung der Global I ist wichtig und nach wie vor möglich», meinte sie. Dazu müsse Genting Hongkong allerdings bereit sein, ein wirtschaftliches Angebot für den Kauf des Schiffes zu machen.

Aus Sicht der oppositionellen FDP kann die Landesregierung vorerst aufatmen und der Steuerzahler auch. Das Hauptverfahren bleibe aber abzuwarten, warnte der Fraktionsvorsitzende René Domke. Auch aus Sicht der ebenfalls oppositionellen AfD könnte die Sache noch nicht ausgestanden sein. Wenn Genting sich nicht in existenzieller Not befinde, sei es für das Land nicht so leicht, den Darlehensvertrag zu kündigen, meinte der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt. Genting könne außerdem versuchen, vom Land Schadenersatz für den fallenden Aktienkurs einzuklagen.