25. April 2024

Börsenprofi

Die Börsen im Überblick

Lebensmittel «aus der Region»: Klare Regeln gefordert

Kommt das Gemüse aus dem Nachbarland oder hunderte Kilometer weit her, obwohl es im Supermarkt als «regional» gekennzeichnet ist? Verbraucherschützer fordern eine eindeutige Kennzeichnung.

Es brauche klare Regeln für die Herkunftsbezeichnung von Lebensmitteln aus der Region. «Wenn Möhren als regionales Produkt beworben werden, sollten sie nicht 500 Kilometer vom Supermarkt entfernt angebaut werden», sagte Christiane Seidel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Bislang seien Begriffe wie «Region» oder «regional» weder eindeutig gesetzlich definiert noch bestimmten, einheitlichen Anforderungen unterworfen, kritisieren die Verbraucherschützer.

EU-weite Lösung?

Sie fordern daher die Europäische Kommission auf, einheitliche Mindeststandards für die Regionalkennzeichnung zu etablieren. Die künftige Kennzeichnung von Herkunft und Regionalität von Lebensmitteln müsse leicht verständlich, einheitlich, vergleichbar und verbindlich sein, hieß es. «Wer „Eier von unseren Landwirten“ in Brandenburg kauft, sollte keine Eier aus den Niederlanden im Korb haben», sagte Seidel.

Die Verbraucherschützerin schlägt vor, das Herkunftsland eines Produktes – wie Deutschland oder Frankreich – auf allen Lebensmitteln zu kennzeichnen. Verpflichtend angegeben werden muss das Herkunftsland bereits für viele Lebensmittel. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und frisches Rindfleisch.

Herkunftskennzeichnung für weitere Produkte?

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) macht sich auf EU-Ebene für einen Ausbau der verpflichtenden Herkunftskennzeichnungen stark. Er und seine österreichische Amtskollegin Elisabeth Köstinger starteten dazu auch eine Initiative, mit der die EU-Kommission unter anderem aufgefordert wird, zügig einen Vorschlag für eine umfassendere Herkunftskennzeichnung vorzulegen.

Sie ist Teil einer Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltigere Landwirtschaft («Farm to Fork»/«Vom Hof zum Teller»), wie es zur Erläuterung hieß. Geprüft werden soll demnach eine Ausdehnung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf Produkte wie Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Reis oder Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.