19. März 2024

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Neuer Fonds sichert Pauschalreisen ab

Bei der Pleite des Reiseriesen Thomas Cook musste der Staat eingreifen. Ein neues Gesetz nimmt die Veranstalter jetzt in die Pflicht und soll Verbraucher besser schützen.

Pauschalurlauber sollen über einen millionenschweren Fonds besser gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert sein. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag die Einrichtung eines Sicherungsfonds, in den die Veranstalter selbst einzahlen müssen.

Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang.

Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Er löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen ausgenommen. Die Umsatzgrenze für diese Ausnahmeregelung wurde in den parlamentarischen Beratungen von den ursprünglich vorgesehenen drei Millionen Euro noch auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Euro angehoben.

Aus der Tourismusbranche kam teilweise Kritik. «Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadensrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtigt», bemängelte Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). «Teure und aufwendige Rückholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine große Rolle.» Freizeitparks bieten teilweise Übernachtungen oder Kombi-Tickets mit Anreise an und zählen in diesem Fall zu den Pauschalreiseanbietern. Kunz befürchtet nun zum Teil deutlich höhere Kosten für die Insolvenzversicherung.

Der Reiseverband DRV, der Veranstalter und Reisebüros vertritt, begrüßte die Verabschiedung vor dem Ende der Legislaturperiode. «Somit ist der Verbraucherschutz der Kunden umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft haben jetzt Planungssicherheit», sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die neue Kundengeldabsicherung bedeute allerdings eine massive wirtschaftliche Herausforderung – «gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.»

Der Fonds soll ab November einspringen und bis Ende Oktober 2027 gefüllt werden, um einschließlich Sicherheiten eine Gesamtabdeckung von 750 Millionen Euro zu gewährleisten. Während der Aufbauphase unterstützt der Staat den Fonds durch eine Kreditlinie.

Der DRV will gemeinsam mit dem Reiseverband asr, dem Bustouristikverband RDA und Verband Internet Reisevertrieb (VIR) den Fonds betreiben und dafür eine entsprechende Erlaubnis beantragen.