24. April 2024

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Strafmaß für Bluttest-Unternehmerin Holmes erst im September

Nichts weniger als eine Revolution hatten Elisabeth Holmes mit Theraons versprochen. Doch dann erwies sich ihr Start-up als Luftnummer. Nun drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis.

Das Strafmaß für die wegen Investoren-Betrugs verurteilte einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes wird voraussichtlich erst im September bekannt.

Anklage und Verteidigung schlugen den Aufschub am Dienstag gemeinsam vor, da demnächst noch in einem zweiten Teil des Verfahrens ihr einstiger Top-Manager vor Gericht kommt. Der 37-Jährigen drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis, US-Prozessbeobachter gingen aber davon aus, dass das Strafmaß deutlich geringer ausfallen werde.

Holmes hatte versprochen, mit ihrem Start-up Theranos Bluttests zu revolutionieren. Auch komplexe Analysen, für die man heute Blut aus den Venen abnimmt, sollten mit nur wenigen Tropfen aus dem Finger durchgeführt werden können. Wie sich nach einer Serie von Enthüllungsberichten herausstellte, funktionierte die Technologie von Theranos jedoch nie verlässlich.

In dem Prozess kamen Geschworene zu dem Schluss, dass Holmes mehrere Geldgeber gezielt hinters Licht geführt hatte, um an Finanzierung für Theranos zu kommen. Theranos sammelte nahezu eine Milliarde Dollar bei Investoren ein, die größtenteils ihr Geld verloren. Holmes wies auch im Prozess die Betrugsvorwürfe zurück und versicherte, dass sie aufrichtig an die Technologie geglaubt habe, aber nicht über alle Probleme informiert worden sei.

Dabei erhob sie auch Vorwürfe gegen ihre einstige rechte Hand bei Theranos, Ramesh Balwani, der im März im zweiten Teil des Verfahrens vor Gericht kommen soll.

Über das Strafmaß für Holmes wird nach dem Urteil der Geschworenen nun Richter Edward Davila entscheiden. Technisch gesehen drohen ihr je 20 Jahre für jeden der vier Anklagepunkte, in denen sie schuldig gesprochen wurde – die Strafen können in Kalifornien aber parallel abgegolten werden. Als Termin für die Strafmaß-Verkündung schlugen Anklage und Verteidigung den 12. September vor, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht.