29. März 2024

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Streik fortgesetzt – Bahn geht gegen Urteil in Berufung

In erster Instanz scheiterte die Deutsche Bahn vor Gericht beim Versuch, das Treiben der GDL zu stoppen. Der Konzern geht in Berufung. Die Lokführer streiken vorerst weiter.

Nach der Niederlage der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt geht der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) weiter.

Die geplante Fortsetzung der Arbeitsniederlegung bestätigte die GDL am Freitagmorgen. Die Bahn hatte am Donnerstag angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen, teilte eine Sprecherin am Donnerstagabend mit. Verhandelt wird dort voraussichtlich am Freitag ab 10.30 Uhr. «Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist», teilte die Sprecherin mit. «Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden.»

«Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen», sagte auch Bahn-Sprecher Achim Stauß am Freitag im ARD-«Morgenmagazin». «Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen – auch in seiner Länge.» Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben.

Vorerst geht der Streik weiter

Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot regional: Stärkere Einschränkungen könne es – ähnlich wie bei den vergangenen Streiks – in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben.

Für das Wochenende rechnet die Bahn mit einer leichten Ausweitung des Fahrplanangebots im Fernverkehr von 25 auf 30 Prozent. Am Samstag und Sonntag sollen so auch Fernzüge zwischen Rostock, Berlin und Dresden unterwegs sein. Fest steht: Reisende müssen laut Bahn in den kommenden Tagen mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben.

Einstweilige Verfügung abgewiesen

Die Geduldsprobe steht nicht nur einigen Fahrgästen bevor, sondern auch dem Konzern nach der Niederlage vor Gericht. Mit der Einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen, den die GDL am Donnerstag auch auf den Personenverkehr ausgeweitet hatte. Das Arbeitsgericht wies den Antrag zurück. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen.

Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die GDL zurückgewiesen, Verhandlungen abgelehnt und ihre dritte Streikrunde fortgesetzt. Die Gewerkschaft will, dass sämtliche Forderungen aus dem Mai erfüllt würden.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky wies das Bahn-Tarifangebot zurück, weil es nicht für alle GDL-Mitglieder gelten solle. Nach seiner Darstellung verlangt der Staatskonzern, den Geltungsbereich eines neuen Tarifvertrags wie bislang auf das Fahrpersonal zu begrenzen. «Damit wird klar erkennbar, dass die DB einem Teil der GDL-Mitglieder ihre verfassungsgemäßen Rechte entziehen will», sagte der Gewerkschafter dem «Spiegel». Damit drohe eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse.

Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand begann am Mittwochnachmittag zunächst im Güterverkehr und soll nach fünf Tagen am Dienstag enden.