29. März 2024

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Sturz auf Fliegertreppe wird nicht automatisch entschädigt

Beim Einsteigen in ein Flugzeug ist eine Passagierin gestürzt und hat sich den Arm gebrochen. Daraufhin klagte sie auf Schmerzensgeld. Der Fall landete beim EuGH, der nun ein Gutachten veröffentlichte.

Wer auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug auf einer Treppe stürzt, kann nach einem EuGH-Gutachten nicht automatisch auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen.

Generalanwalt Nicholas Emiliou empfahl dem obersten EU-Gericht, dass ein entsprechender Unfall nur zu einer Entschädigung berechtige, wenn es einen ersichtlichen Grund gebe. Als Beispiele nannte er eine schneebedeckte Treppe, einen Schmierfleck oder eine Lücke, die sich zwischen Treppe und Flugzeug auftut.

Hintergrund des Gutachtens ist ein Fall vor einem österreichischen Gericht. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe.

Dem Gutachten zufolge müsste eine Bordtreppe aber rutschig, schadhaft oder in irgendeiner anderen Weise ungewöhnlich gefährlich sein, damit dieser Unfall im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgelegt werden kann. Darin ist geregelt, dass eine Airline für körperliche Schäden eines Unfalls aufkommen muss, wenn es an Bord beziehungsweise beim Ein- oder Ausstieg dazu kommt.

Wenn aber jeder schädigende und unfreiwillige Sturz unabhängig vom Auslöser einen solchen Unfall darstellen würde, würde man das Abkommen unverhältnismäßig zum Nachteil der Airlines auslegen, so der Generalanwalt. Die EuGH-Gutachten sind rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter ihnen aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.