29. März 2024

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Wegweisende Entscheidung im Glyphosat-Streit erwartet

Im Streit um den Unkrautvernichter Glyphosat von Bayer steht eine Entscheidung von großer Bedeutung an. Von dem Urteil des höchsten US-Gerichts erhofft sich der Chemiekonzern einen Befreiungsschlag.

Das höchste US-Gericht wird an diesem Freitag über die Annahme einer Beschwerde von Bayer in einem Glyphosat-Fall beraten.

Ob die Richter den wegweisenden Fall zur Verhandlung annehmen, wird dann voraussichtlich am Montag (13. Dezember) bekannt gegeben, wie aus dem Tagungskalender des US-Supreme Courts hervorgeht.

Die Entscheidung ist von immenser Bedeutung für den Fortgang der Rechtskonflikte um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Bayer hatte sich die Probleme rund um das glyphosathaltige Pflanzengift Roundup mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto ins Haus geholt.

In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit der sogenannten Federal Preemption. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten.

Eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer käme für den Dax-Konzern einem Befreiungsschlag gleich. Der deutsche Konzern verspricht sich davon, die Glyphosat-Streitigkeiten dann im Grunde beenden zu können. Vor allem mögliche künftige Klagen stehen dabei im Fokus.

Für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder letztlich gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern im Sommer Rückstellungen von 4,5 Milliarden US-Dollar gebildet. Mit dem Geld würde Bayer dann ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen neuer Kläger umzugehen.

Zuvor hatte Bayer bereits rund elf Milliarden Dollar für ein Vergleichspaket zur Beilegung von US-Klagen zurückgestellt. Nach einer Grundsatzvereinbarung wurden dann auch bereits viele Klagen mit entsprechenden Vergleichen abgearbeitet.