19. April 2024

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Wissing für zügige Klärung für 9-Euro-Ticket-Nachfolger

Spätestens Anfang 2023 soll der Nachfolger des 9-Euro-Tickets für die Kunden zur Verfügung stehen, sagt der Bundesverkehrsminister. Doch bis dahin gilt es noch wichtige Fragen zu klären.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing setzt auf zügige Klärung mit den Ländern für ein Folgeangebot der 9-Euro-Tickets im Nahverkehr. «Unser Ziel ist, spätestens zu Beginn des Jahres 2023 ein neues Ticket zu haben», sagte der FDP-Politiker am Dienstag im Bundestag. Es gehe um ein Angebot, das attraktiv, unkompliziert, digital und natürlich auch bezahlbar sei. Wie genau eine Folgeregelung aussehen soll, sei nun mit den Ländern zu besprechen. Der Bund will dafür schnell auf sie zugehen, wie Wissing klar machte.

Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten sich für das geplante nächste Entlastungspaket darauf verständigt, jährlich 1,5 Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket bereitzustellen – wenn die Länder mindestens ebenso viel geben. Ziel ist ein Preis zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Die 9-Euro-Tickets hatten im Juni, Juli und August für jeweils einen Monat bundesweit Fahrten in Bus und Bahn ermöglicht.

«Eine unglaublich teure Veranstaltung»

Von der Opposition kam Kritik. Unions-Verkehrspolitiker Thomas Bareiß (CDU) sagte, das Ticket sei beliebt, aber mit 2,5 Milliarden Euro für den Bund «eine unglaublich teure Veranstaltung» gewesen. Zudem sei das Angebot vor Ort nicht besser geworden. Entscheidend sei ein langfristiger, nachhaltiger Ausbau des Nahverkehrs. Für die Linke sagte Bernd Riexinger, durch eine versäumte direkte Folgeregelung sei eine große Chance vertan worden. Die Anschlusspläne seien zu teuer und zu weit weg vom 9-Euro-Ticket. Dies untergrabe den Erfolg.

Wissing hob Investitionen in die verschiedenen Verkehrswege hervor, bei denen aber Prioritäten gesetzt werden müssten. «Schwächen in der Infrastruktur stellen Sicherheitslücken für die Bevölkerung dar», sagte er mit Blick auf die Folgen des Ukraine-Krieges. Diese Schwächen dürften gar nicht erst entstehen. Er sei daher auch dafür, eine verlässliche Infrastruktur stärker im Grundgesetz zu verankern.