29. April 2024

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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Hanno Berger

Der 72-Jährige steht wegen Steuerbetrugs vor Gericht. Gegen das Urteil des Landgerichts Bonn hatte er Rechtsmittel eingelegt. Was der BGH dazu befand.

Der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilte Cum-Ex-Akteur Hanno Berger ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Revision gegen das Bonner Urteil vom Dezember sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag mit.

Der 72-Jährige gilt als einer der Erfinder und treibende Kraft des Steuerbetrugs, der den deutschen Staat um einen zweistelligen Milliardenbetrag gebracht hat. Das Bonner Landgericht hatte ihn zu einer achtjährigen Haftstrafe und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. Berger legte Rechtsmittel ein. Seiner Argumentation folgte der BGH nicht.