26. April 2024

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Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

International agierende Unternehmen sollen für Umweltverträglichkeit und Menschenrechte bei der Produktion auch bei ihren Zulieferern sorgen. Der Bundestag hat das Gesetz nun auf den Weg gebracht.

Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden. Der Bundestag beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf der Regierung für neue Sorgfaltspflichten.

In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für das Gesetz, 159 dagegen, 59 enthielten sich. In zweiter Lesung hatten Union, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen.

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigten sich bewegt, dass das Gesetz nach langen Diskussionen nun komme. «Das war vielleicht meine letzte Rede hier, aber ganz sicher das wichtigste Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm – wir haben noch viel zu tun», sagte Müller, der nach der Wahlperiode aus dem Parlament ausscheidet.

Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2023 an, und zwar erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern – von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Laut Statistik gibt es in Deutschland rund 2890 Unternehmen mit 1000 oder mehr Beschäftigten. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.