30. April 2024

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Eieiei: Urteil im Streit zweier Eierlikörhersteller gefallen

Ei, Ei, Ei, Ei, Ei versus Eieiei: Der Zoff zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht auf den Plan gerufen. Es geht um die Frage, wieviel Ei bei der Werbung erlaubt ist?

Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen: Das Gericht schlug sich mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus dem niedersächsischen Jork. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus. Verpoorten hatte die Niedersachsen wegen deren Werbung verklagt.

Nordik hatte fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz «Ei, Ei, Ei, Ei, Ei» beworben. Darin sahen die Anwälte Verpoortens eine zu große Nähe zur seit Jahrzehnten geschützten Wortmarke «Eieiei» und dem Slogan «Eieiei Verpoorten» (Az.: I-20 U 41/22).

Das Gericht sah das anders: Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, befand der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz. Eine Markenverletzung sei das nicht.

Damit blieb das Gericht bei seiner vorläufigen Bewertung vom März. Eine Revision ließ es nicht zu. Den Bonnern bleibt aber noch die Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Nichtzulassung.