3. Mai 2024

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Gericht eröffnet Hallhuber-Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Münchner Modekette hat noch keinen rettenden Investor gefunden. Das Amtsgericht München hat nunmehr das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Was bedeutet das?

Die angeschlagene Münchner Modekette Hallhuber hat bislang noch keinen rettenden Investor gefunden. Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, hat das Amtsgericht München nunmehr das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. «Vorsorglich» hat die Geschäftsführung demnach Maßnahmen für die Einstellung des Geschäftsbetriebs eingeleitet, falls es in den Verhandlungen zu keiner Einigung mit dem bisherigen Finanzierer und Interessenten kommen sollte.

Hallhuber betreibt bundesweit etwa 200 Filialen und einen derzeit nicht mehr aktiven Onlinehandel. Ende Mai 2023 hatte die Geschäftsführung Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt und suchte gleichzeitig nach einem neuen Finanzinvestor.

Bisher gibt es aber mit keinem der potenziellen Geldgeber eine Einigung: «Die Geschäftsführung setzt unverändert alles daran, in Verhandlungen mit mehreren Interessenten eine Lösung zu finden, um den Fortbestand der Marke Hallhuber sicherzustellen», hieß es in der Mitteilung. Einzelheiten nannte das Unternehmen nicht.

Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass die Geschäftsführung im Amt bleibt, und nicht ein Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt.

Dennoch darf auch ein in Eigenverantwortung insolventes Unternehmen im Interesse seiner Gläubiger nicht unbegrenzt weiter wirtschaften, wenn keine Einigung mit Kreditgebern und Investoren in Sicht ist – daher die «vorsorgliche» Ankündigung der Einstellung des Geschäftsbetriebs. Das beinhaltet laut Hallhuber die Vorbereitung des Abverkaufs in den Filialen und die Kündigung von Mietverträgen.