Im Bundesland Bremen sind Friseursalons wie überall wegen Corona geschlossen – Friseurinnen und Friseure dürfen ihre Kunden aber durchaus zuhause besuchen und bedienen.
Das Ordnungsamt habe diese Lesart der Corona-Verordnung bestätigt, teilte die örtliche Handwerkskammer am Mittwoch mit. Sie nannte diese Information überraschend. Man sei seit Erlass der Verordnung am 16. Dezember «davon ausgegangen, dass sämtliche Dienstleistungen im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege untersagt sind». Über die Ausnahme hatte am Mittwoch zuvor der «Weser-Kurier» berichtet.
Die Kammer warnte die Friseure aber, jetzt eilig Aufträge für Hausbesuche anzunehmen. «Bedenken Sie das gesundheitliche Risiko, wenn Sie sich in das private Umfeld des Kunden begeben!», mahnte die Kammer. Es sei auch unsicher, wie lange diese Ausnahmeregelung bestehen werde. Ziel sei eine allgemeine Wiederöffnung der Salons.
Die Bremer Verordnung verfügt an einer Stelle die Schließung aller Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege. Es geht um «Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios». An anderer Stelle werden allgemein Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Voraussetzung seien geeignete Hygienemaßnahmen. In anderen Ländern wie Niedersachsen oder Bayern ist mobiles Arbeiten für Friseure untersagt.
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