27. April 2024

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Mercedes-Benz Bank: BGH-«Dieselsenat» prüft Darlehensvertrag

Ein Diesel-Käufer verlangt Schadenersatz von Mercedes-Benz. Aber ist er überhaupt noch zum Klagen berechtigt? Denn im Vertrag über seinen Autokredit steht eine Klausel, die Fragen aufwirft.

Haben Diesel-Käufer durch ihren Autokredit das Recht zu klagen verloren? Das prüfen die obersten Zivilrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag (11.00 Uhr) im Fall von Mercedes-Benz. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Der Kläger hatte sich im März 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft. Die Anschaffung finanzierte er über ein Darlehen mit Anzahlung bei der Mercedes-Benz Bank. Der Vertrag sah vor, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt, «gleich aus welchem Rechtsgrund». Nach den Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das zuletzt mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel «regelmäßig» in den Darlehensbedingungen der Bank.

Mehr Abgase als erlaubt

Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Das Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren tatsächlich mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

Die Frage ist, ob der Mann Mercedes-Benz überhaupt noch verklagen kann. Nach Auffassung der OLG-Richter hat er derartige Ansprüche wirksam an die Bank abgetreten – schon deshalb könne ihm hier kein Schadenersatz zustehen. Sie ließen aber die Revision in Karlsruhe zu, weil das OLG Naumburg dieselbe Frage anders entschieden hatte.

Der Mann hatte unter anderem wegen des sogenannten Thermofensters in seinem Diesel geklagt. Die Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, kommt bei der Abgasreinigung ins Spiel. Damit die Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen, wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Herrschen draußen kühlere Temperaturen, wird dieser Mechanismus automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.

Gab es eine Betrugsabsicht?

Der BGH hat schon mehrfach Schadenersatz-Forderungen von Autokäufern wegen des Daimler-Thermofensters zurückgewiesen – nur wegen Verwendung der Technik könnten nicht gleich Betrugsabsichten unterstellt werden. Zu anderen Komponenten der Abgastechnik bei Mercedes-Benz gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Hierzu läuft auch eine Musterklage der Verbraucherzentralen.

Mit Spannung wird allerdings ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 21. März erwartet, bei dem es ebenfalls um ein Thermofenster in einem Mercedes-Diesel geht. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts könnte es passieren, dass die Luxemburger Richter anders als der BGH eine Haftung des Herstellers schon bei einfacher Fahrlässigkeit annehmen. Das würde die Hürden für Schadenersatz-Klagen deutlich senken. In Deutschland liegen deshalb in allen Instanzen im Moment massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis.