20. April 2024

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Nach Urteil: Altmaier plant DIHK-Reform

Nach Urteil: Altmaier plant DIHK-Reform

Aufsicht durch Ministerium:

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will nach einem Gerichtsurteil den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) stabilisieren und Unsicherheiten beseitigen.

Dazu sind gesetzliche Änderungen geplant, wie aus einem Entwurf hervorgeht. Vorgesehen ist demnach eine Neuordnung der Struktur der Kammervertretung auf Bundesebene.

Konkret soll eine Deutsche Industrie- und Handelskammer errichtet werden, durch eine Umwandlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e.V. (DIHK) in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, diese Bundeskammer unterliegt dann künftig der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Ministerium kann künftig überprüfen, ob sich der DIHK im Rahmen seiner Kompetenzen bewegt.

Außerdem ist eine gesetzliche Mitgliedschaft aller Industrie- und Handelskammern in der Bundeskammer vorgesehen. Es soll eine Übergangsphase von vier Jahren geben, wie aus dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern hervorgeht. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nach einem jahrelangen Streit den Austritt der IHK Nord Westfalen aus dem DIHK angeordnet. Grund waren nach Gerichtsangaben Äußerungen des Dachverbandes außerhalb seines Kompetenzbereichs zu allgemeinen politischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik. Geklagt hatte ein Unternehmer aus der Windenergiebranche aus Münster, der selber Mitglied der IHK Nord Westfalen ist.

Nach Angaben des Bundesverbands für freie Kammern haben fünf Mitglieder in den IHK-Bezirken München, Stuttgart, Köln, Bielefeld und Kassel Eilverfahren angestrengt, um diese IHKn zum Austritt aus dem DIHK zu zwingen. In Deutschland gibt es 79 Industrie- und Handelskammern.

Im Gesetzentwurf heißt es, bereits mit dem Austritt der IHK Nord Westfalen sei auf Bundesebene für die Tätigkeit des DIHK e.V. nicht mehr die Vollständigkeit gegeben. Folgten weitere Kündigungen, sei die Vertretung des Gesamtinteresses der IHKn auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch den DIHK mehr möglich. Auch die Finanzierung des DIHK sei nicht mehr gewährleistet. Die Interessen der rund 4 Millionen Kammermitglieder könnten dann in ihrer Gesamtheit nicht mehr auf Bundesebene oder international wahrgenommen werden. Die sei «wirtschaftspolitisch aber unverzichtbar».

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte am Dienstag: «Mit dem Entwurf eines Gesetz zur Änderung des IHK-Gesetzes wollen wir nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schnell für Rechtssicherheit sorgen.» Äußerungen zum Klimaschutz, zu Menschenrechten oder zum Brexit, die durch das bisherige Gesetz nicht gedeckt waren, wären damit künftig möglich. Ziel der Gesetzesänderung sei es, einen Dachverband der IHKn zu erhalten, als einheitlicher Ansprechpartner auf Bundesebene und als Vertreter der Interessen des deutschen Mittelstands auf europäischer Ebene.

Aus dem DIHK hieß es am Dienstag zu dem Entwurf, das Ziel, rechtliche Unsicherheiten und Widersprüche mit klaren Regeln zu beseitigen, sei im Interesse aller Beteiligten: der IHK-Mitgliedsbetriebe sowie der ehrenamtlich engagierten Unternehmer in den IHKn und im DIHK. Dies verschaffe der gesamten Kammerorganisation und ihren 3,6 Mitgliedsunternehmen die nötige Stabilität, die in der derzeit schwierigen Phase nötig sei. Der DIHK hatte nach dem Urteil angekündigt, sich unabhängig vom Anlass vorerst nicht mehr in der Öffentlichkeit zu äußern.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sagte: «Die Industrie- und Handelskammern brauchen auch in Zukunft eine starke Stimme in Berlin und Brüssel.» Die Gerichtsurteile hätten eine Unsicherheit geschaffen, die eine Neuregelung notwendig mache.

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