16. April 2024

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Ungültige Mietpreisbremsen: BGH prüft Staatshaftung

Die Mietpreisbremse soll Wucher-Mieten in begehrten Wohnlagen einen Riegel vorschieben. Aber gleich in mehreren Bundesländern haperte es bei der Umsetzung. Ausbaden müssen es die Mieter. Ihr Pech?
Fehlerhafte Verordnungen:

Wegen Problemen beim Start der Mietpreisbremse in mehreren Bundesländern müssen zahlreiche Mieterinnen und Mieter dauerhaft mit einer überhöhten Miete leben – steht ihnen deshalb Schadenersatz zu?

Darüber verhandeln die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe. (Az. III ZR 25/20)

Geklagt hat der Rechtsdienstleister Conny GmbH (früher Wenigermiete.de), der mit Hilfe eines Internet-Rechners Forderungen gegen Vermieter eintreibt. Dort hofft man auf ein Grundsatz-Urteil, das Millionen Mietern zu Rückzahlungen verhelfen soll.

Die Landesregierungen können seit Juni 2015 «Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten» ausweisen. Dort gilt der Grundsatz, dass Vermieter von neuen Mietern höchstens zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für neu gebaute oder modernisierte Wohnungen.

Die Mietpreisbremsen-Verordnungen müssen eine Begründung beinhalten, das sieht das Gesetz ausdrücklich vor. In etlichen Bundesländern wurde dieser Punkt nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Inzwischen haben deshalb Gerichte in Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg und Niedersachsen die ursprünglichen Verordnungen für unwirksam erklärt. Sie mussten neu erlassen werden. Nur: Das hilft denjenigen nicht mehr, die in der Zwischenzeit einen Mietvertrag unterschrieben haben.

In Karlsruhe geht es um die hessische Verordnung. Die Conny GmbH will für Frankfurter Mieter durchsetzen, dass ihnen das Land zu viel gezahlte Miete erstatten muss. Sie hatten wegen der unwirksamen Verordnung vergeblich gegen ihren Vermieter geklagt.

In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Ob die BGH-Richter am Donnerstag schon ein Urteil verkünden, ist offen.

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