2. Mai 2024

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Verfahren für Rüstungsexport sollen schneller werden

Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren soll für Exporte an EU- und NATO-Partner und enge Partnerländer gelten. Für die Ukraine gebe es bereits Sonderregelungen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will bei Rüstungsexporten Genehmigungsverfahren beschleunigen – gelten soll das für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer. Das teilte das Wirtschaftsministerium gestern Abend in Berlin mit.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen demnach «kurzfristig» Maßnahmen eingeführt werden, um bei der Exportkontrolle Verwaltungsprozesse deutlich zu beschleunigen. Konkret sollen Entscheidungen nicht mehr in Form einer Einzelfallentscheidung ergehen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeinverfügungen. Dies solle von September an gelten.

Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, die Verfahrenserleichterungen würden nicht für die Ukraine gelten. Für die Ukraine gebe es bereits Sonderregelungen, so dass Verfahren prioritär behandelt und damit schnell genehmigt würden.

Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) sagte, die Exporteure verlangten zurecht schnellere Genehmigungsverfahren. «Andererseits verlangen Menschenrechte und Sicherheitslage vertiefte Prüfungen – auch mit Blick auf die Sanktionen. Unter den neuen Regularien werden Bündnis- und Wertepartner jetzt schneller und unkompliziert mit Rüstungsgütern beliefert. Exporte in sonstige Drittländer werden vorrangig weiterhin im Einzelfall vertieft geprüft.»