27. April 2024

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7 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen im kommenden Jahr

Zum Jahreswechsel geplante Änderungen in der Steuer und beim CO2-Preis könnten dem Staat 7,2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen in die Kasse spülen. Doch an den Maßnahmen gibt es auch Kritik.

Höherer CO2-Preis, höhere Umsatzsteuer: Ab dem Jahreswechsel kann der Bund mit satten Mehreinnahmen rechnen. Nach Angaben der Bundesregierung geht es um etwa 7,2 Milliarden Euro. Vonseiten der Energieversorger gibt es Kritik an der Maßnahme.

Bei den Änderungen zum Jahreswechsel geht es zum einen um eine Rückkehr zum üblichen Umsatzsteuersatz in der Gastronomie. Würde die seit der Corona-Krise geltende reduzierte Umsatzsteuer über den Jahreswechsel bei 9 statt 17 Prozent bleiben, müssten die öffentlichen Haushalte im kommenden Jahr auf weitere 3,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Mehrwertsteuerermäßigung in der Gastronomie läuft planmäßig zum Jahresende aus.

Zum anderen geht es um den Steuersatz für Gas- und Fernwärme. Wird hier schon ab Januar wieder der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angesetzt, statt wie ursprünglich geplant erst im April, bringt das 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen.

Außerdem fließen laut Regierungsantwort zusätzliche 1,3 Milliarden Euro durch die stärkere CO2-Preis-Erhöhung für Heizen und Tanken in die Staatskasse. Zum Jahreswechsel soll der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro statt wie zuerst geplant auf 35 Euro pro Tonne steigen. In der Bundesregierung war zunächst über eine Erhöhung auf 45 Euro diskutiert worden.

Das Bundeskabinett hatte die stärkere CO2-Preisanhebung im Sommer mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht, über das derzeit noch im Bundestag beraten wird.

Lindner: «keine neuen Verteilungsspielräume»

Angesichts wieder gesunkener Gaspreise hält sie es nicht mehr für erforderlich, den ermäßigten Steuersatz für Gas- und Fernwärme über den Jahreswechsel hinaus fortzuführen. Hier ist eine entsprechende Regelung aber noch nicht beschlossen. Sie wird nach Angaben einer Regierungssprecherin in das Wachstumschancengesetz aufgenommen, über das derzeit ebenfalls im Bundestag beraten wird.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) forderte vom Bund, den gesenkten Steuersatz für Gas und Fernwärme gemeinsam mit den Energiepreisbremsen auslaufen zu lassen, und zwar erst Ende März. Wichtig sei, dass die Politik «zeitlich umsetzbare Entscheidungen» treffe, die die Unternehmen der Energiewirtschaft nicht überforderten. «Chaotische Zustände» wie bei der Einführung der Preisbremsen Ende vergangenen Jahres gelte es zu vermeiden.

Die Steueränderung in der Gastronomie könnte theoretisch noch durch eine gesetzliche Neuregelung geändert werden. Konkrete Pläne dafür gab es zuletzt aber nicht. FDP und das Bundesfinanzministerium hatten bisher darauf verwiesen, dass zunächst die Steuerschätzung abgewartet werden müsse.

Nach einer Prognose der Steuerschätzer vom Donnerstag wird der Staat im kommenden Jahr allerdings nur rund 1,9 Milliarden Euro mehr Steuern einnehmen als noch im Frühjahr gedacht. Für den Haushalt von Finanzminister Christian Lindner bedeutet das kaum Entlastung. «Es ergeben sich keine neuen Verteilungsspielräume», betonte Lindner.