29. April 2024

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Bundesgericht: Corona-Impfstoffpatent von Curevac nichtig

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen das Tübinger Pharmaunternehmen Curevac statt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Mit diesem Urteil gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Das Europäische Patentamt hatte das Patent im Jahr 2010 an Curevac erteilt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

Das Münchner Verfahren ist ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen – allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Im Gegenzug klagte Biontech vor dem Bundespatentgericht in München und verlangte, das Curevac-Patent für nichtig zu erklären. Das Produkt beruhe nicht auf einer Erfindung.