29. April 2024

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EU-Behörde zu Glyphosat: Keine inakzeptablen Gefahren

Eine weitere Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in der EU steht zur Debatte. Eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sollte Klarheit bringen.

In der Debatte um eine Zulassungsverlängerung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat sieht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) keine inakzeptablen Gefahren, aber Datenlücken in mehreren Bereichen. Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung der Behörde mit Sitz im italienischen Parma hervorgeht, sind die Risiken nicht so groß, dass eine weitere Zulassung untersagt werden muss, aber es bleiben offene Fragen.

Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen, wie die Efsa mitteilte. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Die Behörde veröffentlichte zunächst nur eine Mitteilung, die gesamte Analyse folgt den Angaben zufolge voraussichtlich Ende des Monats.

Außerdem seien bei der Risikobewertung keine sogenannten kritischen Problembereiche für Mensch und Tier oder die Umwelt ermittelt worden. Ein Problem werde als «kritisch» definiert, wenn alle vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat «betroffen» seien und dabei etwa schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren haben könnte.

Vor der Aussaat oder nach der Ernte

Zu den vorgeschlagenen Verwendungen zählen den Angaben zufolge etwa, dass der Wirkstoff vor der Aussaat oder nach der Ernte ausgebracht wird. Insgesamt wurden 23 vorgeschlagene Verwendungen untersucht. Mit Blick auf die Umweltschädlichkeit von Glyphosat wurde zwar bei 12 der 23 vorgeschlagenen Verwendungen «ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere ermittelt», teilte die Efsa mit. Damit dies als kritisches Problem betrachtet wird, das einer Zulassung im Weg steht, müssten nach Angaben der Behörde aber bei allen 23 vorgeschlagenen Verwendungen etwa schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren ermittelt werden. Warum die Behörde diese Definition benutzt, ging aus der Mitteilung nicht hervor.

Laut Guilhem de Seze, Leiter der zuständigen Abteilung, ist die Risikobewertung das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der Efsa und der EU-Mitgliedstaaten in einem dreijährigen Verfahren. Dennoch gibt es harsche Kritik: Das Umweltinstitut München wirft der Efsa vor, sich einseitig auf von der Industrie finanzierten Studien zu stützen, die Glyphosat Harmlosigkeit bescheinigten. Die Schlussfolgerungen bezeichnete das Umweltinstitut als «fragwürdig». Dass die Efsa keine kritischen Problembereiche festgestellt habe, sei nicht nachvollziehbar.

Bayer begrüßt Ergebnisse

Glyphosat-Hersteller Bayer hingegen begrüßte die Ergebnisse der Efsa. «Diese abschließende wissenschaftliche Schlussfolgerung legt den Grundstein für die erfolgreiche Wiederzulassung von Glyphosat in der EU», hieß es. Sie stehe im Einklang mit den Bewertungen führender Gesundheitsbehörden.

Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Unter Berücksichtigung der Efsa-Ergebnisse wird die EU-Kommission einen Vorschlag zur weiteren Genehmigung entwickeln. Über eine Wiederzulassung entscheiden werden dann die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU-Staaten.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) war im Gegensatz zur Europäischen Chemikalienagentur zu einer Einschätzung gekommen, die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstuft. Darauf berufen sich auch Kritiker des Unkrautvernichters. «Die neue Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Glyphosat widerspricht der Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation und zahlreichen wissenschaftlichen Studien», sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Glyphosat-Hersteller Bayer weist den Verdacht zurück, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei und bezieht sich auf verschiedene Studien – unter anderem auf eine Stellungnahme der US-Umweltbehörde EPA. Des Weiteren war eine Bewertungsgruppe in Sachen Glyphosat innerhalb der EU – bestehend aus Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn – zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Einstufung des Mittels als krebserregend nicht gerechtfertigt sei.

Die Bundesregierung will Glyphosat ab dem kommenden Jahr trotzdem verbieten. «Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt», heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Die Zulassung des Unkrautvernichters zu verlängern, sei nicht gerechtfertigt, weil die Auswirkungen auf die Artenvielfalt nicht berücksichtigt würden, teilte das Bundesagrarministerium mit. Glyphosat «schädigt unzweifelhaft die Biodiversität als Teil unserer natürlichen Ressourcen, die die wesentliche Grundlage einer nachhaltigen und krisenfesten Landwirtschaft sind.» Ende 2022 hatte die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um ein weiteres Jahr verlängert.